Besucherinformationen
des Arbeitsgerichts Nienburg
Das Arbeitsgericht Nienburg ist montags, dienstags und donnerstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr und außerhalb dieser Sprechzeiten nach Vereinbarung für Sie geöffnet.
Die Rechtsantragstelle befindet sich im 1. Obergeschoss in Raum 106. Sie ist mit dem Rollstuhl nicht erreichbar. Sollten Sie diesbezüglich Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte an die Wachtmeister im Eingangsportal.
Die Sitzungssäle des Arbeitsgerichts Nienburg (6 und 7) sowie ein Warteraum befinden sich im Erdgeschoss rechts neben dem Eingangsportal. Diese sind barrierefrei zu erreichen.
Hunde (mit Ausnahme von Assistenzhunden) sind im Gerichtsgebäude nicht erlaubt.
Hinweis Einlasskontrollen:
In Folge zunehmender Sicherheitsanforderungen erfolgen künftig in der Justiz regelmäßig anlassunabhängige Einlasskontrollen. Daher ist auch beim Arbeitsgericht mit anlassunabhängigen Einlasskontrollen zu rechnen.
Um Ihnen einen möglichst schnellen und einfachen Zugang zum Gerichtsgebäude zu ermöglichen, werden Sie gebeten, Ihr Ausweisdokument (z.B. Personalausweis) und die Ladung zum Termin bei Zutritt zum Gerichtsgebäude bereitzuhalten. Anwälte bzw. Anwältinnen halten bitte den Anwaltsausweis bereit. Die Besucher der Rechtsantragsstelle werden ebenfalls gebeten ein Ausweisdokument bereitzuhalten.
Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass durch die Einlasskontrollen mit einem erhöhten Zeitaufwand gerechnet werden muss. Wir bitten um Ihr Verständnis.
Informationsangebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Sie haben Fragen zu arbeitsrechtlichen Themen und möchten sich weiter informieren? Hierfür gibt es ein umfangreiches Angebot des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS):
• Broschüren zum Thema Arbeitsrecht
• Informationen zum Thema Mindestlohn
• Bürgertelefon Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
• Verzeichnis der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge