75 Jahre Arbeitsgerichtsbarkeit in Niedersachsen
Auf Grundlage von Artikel III des Alliierten Kontrollratsgesetzes Nr. 21 wurden im August 1946 die Arbeitsgerichte in Hannover, Braunschweig, Oldenburg, Osnabrück, Göttingen, Lüneburg, Hildesheim, Lingen, Stade, Verden, Wilhelmshaven und Emden errichtet, das Landesarbeitsgericht Niedersachsen folgte am 5. November 1946. Seit nunmehr 75 Jahren sorgt die Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit damit für einen Ausgleich der sozialen und wirtschaftlichen Interessen von Arbeitnehmer/innen und Arbeitgeber/innen und für eine Schlichtung auftretender Konflikte in der Arbeitswelt. Das Jubiläum soll mit einem Festakt am 18. November 2021 in den Räumen der IHK Hannover gefeiert werden. Die Niedersächsische Arbeitsgerichtsbarkeit hofft, dass die Pandemielage zu diesem Zeitpunkt die Durchführung einer solchen Veranstaltung zulässt.